Die alleinerziehenden Mütter bzw. Väter müssen die Basiskompetenzen zur Versorgung und Erziehung ihres Kindes mitbringen. Das Kind sollte bei Eintritt in die Betreuung nicht älter als vier Jahre sein. Geboten wird Unterstützung bei der Tagesstrukturierung (sowohl für den Elternteil als auch das Kind), bei der Suche einer adäquaten Kinderbetreuung und bei der Klärung und Durchsetzung von finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten. Ziele der Betreuung sind die Förderung der Selbständigkeit, Vermeidung von massiven psychischen Krisen, Erwerb und Ausweitung von sozialen Ressourcen sowie die Aufrechterhaltung oder Verbesserung der Eltern-Kind-Beziehung.