Die Rechtsberatung der Lebenshilfe hilft bei der Antragstellung auf Leistungen nach dem Behindertengesetz (BHG), in Verwaltungsverfahren und überprüfen Ihre Selbstbehalte und Bescheide. Wir beraten Sie in Pflegegeldangelegenheiten und unterstützen Sie bei Berufungen. Im gerichtlichen Pflegegeldverfahren stellen wir Ihnen erfahrene Rechtsanwält:innen zur Seite.
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