Intensivbetreutes Wohnen für forensisch psychiatrische Klient:innen
Miteinander leben
Beratung/Therapie, Gesundheit, Wohnen,
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Das Angebot Intensivbetreutes Wohnen für forensisch psychiatrische Klient:innen richtet sich an psychisch beeinträchtigte Straftäter:innen, die nach § 21 StGB im Maßnahmenvollzug in einer forensisch psychiatrischen Abteilung oder Justizanstalt angehalten werden und denen eine „Unterbrechung der Unterbringung“ (UdU) genehmigt wird, Personen, die nach § 47 StGB bedingt aus dem Maßnahmenvollzug entlassen werden, Personen, denen die Einweisung in den Maßnahmenvollzug nach § 45 StGB bedingt nachgesehen wird, sowie Personen, die aus der vorläufigen Anhaltung unter Anwendung gelinderer Mittel mit einer entsprechenden gerichtlichen Weisung entlassen werden.