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Dokumente und Ausweise - Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen

Bezirkshauptmannschaft Bruck-Mürzzuschlag
Arbeit/Beschäftigung, Finanzen, Migration, Recht,
458
Wer als Drittstaatsangehöriger in Österreich leben möchte, muss einen Aufenthaltstitel beantragen. Die Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels sind unterschiedlich und hängen von der Art des Aufenthalts ab. Diese Abteilung ist zuständig für: Niederlassungsbewilligung, Aufenthaltsbewilligung, Rot-Weiß-Rote-Karte, Blaue Karte-EU und Daueraufenthalt-EU.

Anschrift

Adresse:

Dr.-Theodor-Körner-Straße 34

PLZ:

8600

Ort:

Bruck an der Mur

Kontakt

Fax:

03862 899 550

E-Mail:

bhbm@stmk.gv.at

Web:

https://www.bh-bruck-muerzzuschlag.steiermark.at/cms/beitrag/12654441/96244441/

Weitere Informationen

Ansprechperson:

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