Wer als EWR-Bürger:in, Schweizer:in oder deren Angehöriger in Österreich leben möchte, muss sich innerhalb von vier Monaten nach Einreise bei der zuständigen Niederlassungsbehörde anmelden. Weiters ist die Stelle noch für folgendes verantwortlich: Anmeldebescheinigungen, Aufenthalts-/Daueraufenthaltskarte f. Angehörige aus Drittstaaten, Lichtbildausweis für EWR-Bürger:innen bzw. Schweizer:innen und Aufenhaltsgenehmigung.