Einen Anspruch auf einen Kostenzuschuss zur mobilen Pflege (inkludiert 24-Stunden-Betreuung, mobile Pflege- und Betreuungsdienste/Hauskrankenpflege) haben jene Personen, die ihren Lebensbedarf auf Grund ihrer Pflege- oder Betreuungsbedürftigkeit und finanziellen Hilfsbedürftigkeit sonst nicht in zumutbarer Weise ausreichend decken können.