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Dokumente und Ausweise - Aufenthalt von EWR-Bürgern, Schweizern und deren Angehörigen

Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg
Migration, Recht, Wohnen,
481
Wer als EWR-Bürger:in, Schweizer:in oder deren Angehöriger in Österreich leben möchte, muss sich innerhalb von vier Monaten nach Einreise bei der zuständigen Niederlassungsbehörde anmelden. Weiters ist die Stelle noch für folgendes verantwortlich: Anmeldebescheinigungen, Aufenthalts-/Daueraufenthaltskarte f. Angehörige aus Drittstaaten, Lichtbildausweis für EWR-Bürger:innen bzw. Schweizer:innen und Aufenhaltsgenehmigung.

Anschrift

Adresse:

Kirchengasse 12

PLZ:

8530

Ort:

Deutschlandsberg

Kontakt

Fax:

03462 2606 550

E-Mail:

bhdl@stmk.gv.at

Web:

https://www.bh-deutschlandsberg.steiermark.at/cms/beitrag/12537628/68225613/

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