Jugend und Soziales - Mobile Pflege - Antrag auf Kostenzuschuss
Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg
Alte Menschen, Beratung/Therapie, Familie, Finanzen, Gesundheit,
493
Einen Anspruch auf einen Kostenzuschuss zur mobilen Pflege (inkludiert 24-Stunden-Betreuung, mobile Pflege- und Betreuungsdienste/Hauskrankenpflege) haben jene Personen, die ihren Lebensbedarf auf Grund ihrer Pflege- oder Betreuungsbedürftigkeit und finanziellen Hilfsbedürftigkeit sonst nicht in zumutbarer Weise ausreichend decken können.