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Aufenthalt und Sicherheit - Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen

Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung
Arbeit/Beschäftigung, Finanzen, Migration, Recht, Wohnen,
503
Wer Drittstaatsangehörige:r in Österreich leben möchte, muss einen Aufenthaltstitel beantragen. Die Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels sind unterschiedlich und hängen von der Art des Aufenthalts ab. Diese Abteilung ist zuständig für: Niederlassungsbewilligung; Aufenthaltsbewilligung; Rot-Weiß-Rote-Karte; Blaue Karte; und Daueraufenthalt-EU.

Anschrift

Adresse:

Bahnhofgürtel 85

PLZ:

8020

Ort:

Graz

Kontakt

Fax:

0316 7075 333

E-Mail:

bhgu@stmk.gv.at

Web:

https://www.bh-grazumgebung.steiermark.at/cms/beitrag/12785352/67952464/

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