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Jugend und Soziales - Vermittlung von Inlandsadoptionen

Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung
Familie, Kinder/Jugendliche, Recht,
524
Wird ein Kind zur Adoption freigegeben, hat die Kinder- und Jugendhilfe aus seiner Vormerkliste geeignete Adoptivwerber:innen für das Kind auszuwählen. Nach Überprüfung der formalen Voraussetzungen kann der Adoptivvertrag vom Träger der Kinder- und Jugendhilfe erstellt und der Antrag auf gerichtliche Bewilligung eingebracht werden.

Anschrift

Adresse:

Bahnhofgürtel 85

PLZ:

8020

Ort:

Graz

Kontakt

Fax:

0316 7075 333

E-Mail:

bhgu@stmk.gv.at

Web:

https://www.bh-grazumgebung.steiermark.at/cms/beitrag/12785276/67952464/

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