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Aufenthalt und Sicherheit - Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen

Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld
Arbeit/Beschäftigung, Finanzen, Migration, Recht, Wohnen,
526
Wer als Drittstaatsangehöriger in Österreich leben möchte, muss einen Aufenthaltstitel beantragen. Die Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels sind unterschiedlich und hängen von der Art des Aufenthalts ab. Diese Abteilung ist zuständig für: Niederlassungsbewilligung; Aufenthaltsbewilligung; Rot-Weiß-Rote-Karte; Blaue Karte; und Daueraufenthalt-EU.

Anschrift

Adresse:

Rochusplatz 2

PLZ:

8230

Ort:

Hartberg

Kontakt

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03332 606 550

E-Mail:

bhhf@stmk.gv.at

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