Wer als EWR-Bürger:in, Schweizer:in oder deren Angehörige:r in Österreich leben möchte, muss sich innerhalb von vier Monaten nach Einreise bei der zuständigen Niederlassungsbehörde anmelden. Weiters ist die Stelle noch für folgendes verantwortlich: Anmeldebescheinigungen, Aufenthalts-/Daueraufenthaltskarte f. Angehörige aus Drittstaaten, Lichtbildausweis für EWR-Bürger:in bzw. Schweizer:in, Aufenhaltsgenehmigung, Genehmigung.