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Jugend und Soziales - Vermittlung von Inlandsadoptionen

Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld
Familie, Kinder/Jugendliche, Recht,
547
Wird ein Kind zur Adoption freigegeben, hat die Kinder- und Jugendhilfe aus seiner Vormerkliste geeignete Adoptivwerber:innen für das Kind auszuwählen. Nach Überprüfung der formalen Voraussetzungen kann der Adoptivvertrag vom Träger der Kinder- und Jugendhilfe erstellt und der Antrag auf gerichtliche Bewilligung eingebracht werden.

Anschrift

Adresse:

Rochusplatz 2

PLZ:

8230

Ort:

Hartberg

Kontakt

Fax:

03332 606 550

E-Mail:

bhhf@stmk.gv.at

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