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Dokumente und Ausweise - Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen

Bezirkshauptmannschaft Leibnitz
Arbeit/Beschäftigung, Finanzen, Migration, Recht,
549
Wer als Drittstaatsangehöriger in Österreich leben möchte, muss einen Aufenthaltstitel beantragen. Die Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels sind unterschiedlich und hängen von der Art des Aufenthalts ab. Diese Abteilung ist zuständig für: Niederlassungsbewilligung, Aufenthaltsbewilligung, Rot-Weiß-Rote-Karte, Blaue Karte-EU und Daueraufenthalt-EU.

Anschrift

Adresse:

Kadagasse 12

PLZ:

8430

Ort:

Leibnitz

Kontakt

Fax:

03452 82911 550

E-Mail:

bhlb@stmk.gv.at

Web:

https://www.bh-leibnitz.steiermark.at/cms/beitrag/12654431/68227254/

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