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Jugend und Soziales - Kostenübernahme für die Unterbringung im Pflegeheim

Bezirkshauptmannschaft Leibnitz
Alte Menschen, Familie, Finanzen, Gewalt, Recht, Wohnen,
558
Anspruch auf Übernahme der Kosten oder Restkosten der Unterbringung in einer stationären Einrichtung haben jene Personen, die ihren Lebensbedarf auf Grund ihrer Pflege oder Betreuungsbedürftigkeit und finanziellen Hilfsbedürftigkeit nicht in zumutbarer Weise ausreichend decken können.

Anschrift

Adresse:

Kadagasse 12

PLZ:

8430

Ort:

Leibnitz

Kontakt

Fax:

03452 82911 550

E-Mail:

bhlb@stmk.gv.at

Web:

https://www.bh-leibnitz.steiermark.at/cms/beitrag/12538103/68227254/

Weitere Informationen

Ansprechperson:

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