Jugend und Soziales - Kostenübernahme für die Unterbringung im Pflegeheim
Bezirkshauptmannschaft Leibnitz
Alte Menschen, Familie, Finanzen, Gewalt, Recht, Wohnen,
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Anspruch auf Übernahme der Kosten oder Restkosten der Unterbringung in einer stationären Einrichtung haben jene Personen, die ihren Lebensbedarf auf Grund ihrer Pflege oder Betreuungsbedürftigkeit und finanziellen Hilfsbedürftigkeit nicht in zumutbarer Weise ausreichend decken können.