Skip to content

Jugend und Soziales - Vermittlung von Inlandsadoptionen

Bezirkshauptmannschaft Leibnitz
Familie, Kinder/Jugendliche, Recht,
569
Wird ein Kind zur Adoption freigegeben, hat die Kinder- und Jugendhilfe aus seiner Vormerkliste geeignete Adoptivwerber:innen für das Kind auszuwählen. Nach Überprüfung der formalen Voraussetzungen kann der Adoptivvertrag vom Träger der Kinder- und Jugendhilfe erstellt und der Antrag auf gerichtliche Bewilligung eingebracht werden.

Anschrift

Adresse:

Kadagasse 12

PLZ:

8430

Ort:

Leibnitz

Kontakt

Fax:

03452 82911 550

E-Mail:

bhlb@stmk.gv.at

Web:

https://www.bh-leibnitz.steiermark.at/cms/beitrag/12538085/68227254/

Weitere Informationen

Ansprechperson:

Tel. 2:

Tel. 3:

Tel. 4:

Web 2:

E-Mail 2:

E-Mail 3:

E-Mail 4: