Wer als Drittstaatsangehöriger in Österreich leben möchten, muss einen Aufenthaltstitel beantragen. Die Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels sind unterschiedlich und hängen von der Art des Aufenthalts ab. Diese Abteilung ist zuständig für: Niederlassungsbewilligung; Aufenthaltsbewilligung; Rot-Weiß-Rote-Karte; Blaue Karte; und Daueraufenthalt-EU.