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Aufenthalt und Sicherheit - Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen

Bezirkshauptmannschaft Liezen
Arbeit/Beschäftigung, Finanzen, Migration, Recht, Wohnen,
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Wer als Drittstaatsangehöriger in Österreich leben möchten, muss einen Aufenthaltstitel beantragen. Die Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels sind unterschiedlich und hängen von der Art des Aufenthalts ab. Diese Abteilung ist zuständig für: Niederlassungsbewilligung; Aufenthaltsbewilligung; Rot-Weiß-Rote-Karte; Blaue Karte; und Daueraufenthalt-EU.

Anschrift

Adresse:

Hauptplatz 12

PLZ:

8940

Ort:

Liezen

Kontakt

Fax:

03612 2801 550

E-Mail:

bhli@stmk.gv.at

Web:

https://www.bh-liezen.steiermark.at/cms/beitrag/12654433/68228720/

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