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Aufenthalt und Sicherheit - Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen

Bezirkshauptmannschaft Murau
Arbeit/Beschäftigung, Finanzen, Migration, Recht, Wohnen,
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Wer als Drittstaatsangehöriger in Österreich leben möchte, muss einen Aufenthaltstitel beantragen. Die Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels sind unterschiedlich und hängen von der Art des Aufenthalts ab. Diese Abteilung ist zuständig für: Niederlassungsbewilligung; Aufenthaltsbewilligung; Rot-Weiß-Rote-Karte; Blaue Karte; und Daueraufenthalt-EU.

Anschrift

Adresse:

Bahnhofviertel 7

PLZ:

8850

Ort:

Murau

Kontakt

Fax:

03532 2101 550

E-Mail:

bhmu@stmk.gv.at

Web:

https://www.bh-murau.steiermark.at/cms/beitrag/12654434/68229018/

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