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Aufenthalt und Sicherheit - Aufenthalt von EWR-Bürgern, Schweizern und deren Angehörigen

Bezirkshauptmannschaft Murau
Migration, Recht, Wohnen,
595
Wer als EWR-Bürger:in, Schweizer:in oder deren Angehörige:r in Österreich leben möchte, muss sich innerhalb von vier Monaten nach Einreise bei der zuständigen Niederlassungsbehörde anmelden. Weiters ist die Stelle noch für folgendes verantwortlich: Anmeldebescheinigungen, Aufenthalts-/Daueraufenthaltskarte f. Angehörige aus Drittstaaten, Lichtbildausweis für EWR-Bürger:in bzw. Schweizer:in, Aufenhaltsgenehmigung, Genehmigung.

Anschrift

Adresse:

Bahnhofviertel 7

PLZ:

8850

Ort:

Murau

Kontakt

Fax:

03532 2101 550

E-Mail:

bhmu@stmk.gv.at

Web:

https://www.bh-murau.steiermark.at/cms/beitrag/12620957/68229018

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