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Jugend und Soziales - Vermittlung von Inlandsadoptionen

Bezirkshauptmannschaft Murau
Familie, Kinder/Jugendliche, Recht,
615
Wird ein Kind zur Adoption freigegeben, hat die Kinder- und Jugendhilfe aus seiner Vormerkliste geeignete Adoptivwerber:innen für das Kind auszuwählen. Nach Überprüfung der formalen Voraussetzungen kann der Adoptivvertrag vom Träger der Kinder- und Jugendhilfe erstellt und der Antrag auf gerichtliche Bewilligung eingebracht werden.

Anschrift

Adresse:

Bahnhofviertel 7

PLZ:

8850

Ort:

Murau

Kontakt

Fax:

03532 2101 550

E-Mail:

bhmu@stmk.gv.at

Web:

https://www.bh-murau.steiermark.at/cms/beitrag/12620883/68229018/

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