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Aufenthalt und Sicherheit - Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen

Bezirkshauptmannschaft Murtal
Arbeit/Beschäftigung, Finanzen, Migration, Recht, Wohnen,
617
Wer als Drittstaatsangehöriger in Österreich leben möchte, muss einen Aufenthaltstitel beantragen. Die Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels sind unterschiedlich und hängen von der Art des Aufenthalts ab. Diese Abteilung ist zuständig für: Niederlassungsbewilligung; Aufenthaltsbewilligung; Rot-Weiß-Rote-Karte; Blaue Karte; und Daueraufenthalt-EU.

Anschrift

Adresse:

Kapellenweg 11

PLZ:

8750

Ort:

Judenburg

Kontakt

Fax:

03572 83201 550

E-Mail:

bhmt@stmk.gv.at

Web:

https://www.bh-murtal.steiermark.at/cms/beitrag/12654430/70710295/

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