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Aufenthalt und Sicherheit - Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen

Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark
Arbeit/Beschäftigung, Finanzen, Migration, Recht, Wohnen,
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Wer als Drittstaatsangehöriger in Österreich leben möchte, muss einen Aufenthaltstitel beantragen. Die Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels sind unterschiedlich und hängen von der Art des Aufenthalts ab. Diese Abteilung ist zuständig für: Niederlassungsbewilligung; Aufenthaltsbewilligung; Rot-Weiß-Rote-Karte; Blaue Karte; und Daueraufenthalt-EU.

Anschrift

Adresse:

Bismarckstraße 11-13

PLZ:

8330

Ort:

Feldbach

Kontakt

Fax:

03152 2511 550

E-Mail:

bhso@stmk.gv.at

Web:

https://www.bh-suedoststeiermark.steiermark.at/cms/beitrag/12654442/96244808/

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