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Jugend und Soziales - Kostenübernahme für die Unterbringung im Pflegeheim

Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark
Alte Menschen, Familie, Finanzen, Gewalt, Recht, Wohnen,
649
Anspruch auf Übernahme der Kosten oder Restkosten der Unterbringung in einer stationären Einrichtung haben jene Personen, die ihren Lebensbedarf auf Grund ihrer Pflege oder Betreuungsbedürftigkeit und finanziellen Hilfsbedürftigkeit nicht in zumutbarer Weise ausreichend decken können.

Anschrift

Adresse:

Bismarckstraße 11-13

PLZ:

8330

Ort:

Feldbach

Kontakt

Fax:

03152 2511 550

E-Mail:

bhso@stmk.gv.at

Web:

https://www.bh-suedoststeiermark.steiermark.at/cms/beitrag/12541942/96244808/

Weitere Informationen

Ansprechperson:

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