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Jugend und Soziales - Vermittlung von Inlandsadoptionen

Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark
Familie, Kinder/Jugendliche, Recht,
661
Wird ein Kind zur Adoption freigegeben, hat die Kinder- und Jugendhilfe aus seiner Vormerkliste geeignete Adoptivwerber:innen für das Kind auszuwählen. Nach Überprüfung der formalen Voraussetzungen kann der Adoptivvertrag vom Träger der Kinder- und Jugendhilfe erstellt und der Antrag auf gerichtliche Bewilligung eingebracht werden.

Anschrift

Adresse:

Bismarckstraße 11-13

PLZ:

8330

Ort:

Feldbach

Kontakt

Fax:

03152 2511 550

E-Mail:

bhso@stmk.gv.at

Web:

https://www.bh-suedoststeiermark.steiermark.at/cms/beitrag/12541924/96244808/

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