Skip to content

Dokumente und Ausweise - Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen

Bezirkshauptmannschaft Voitsberg
Arbeit/Beschäftigung, Finanzen, Migration, Recht,
663
Wer als Drittstaatsangehöriger in Österreich leben möchte, muss einen Aufenthaltstitel beantragen. Die Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels sind unterschiedlich und hängen von der Art des Aufenthalts ab. Diese Abteilung ist zuständig für: Niederlassungsbewilligung, Aufenthaltsbewilligung, Rot-Weiß-Rote-Karte, Blaue Karte-EU und Daueraufenthalt-EU.

Anschrift

Adresse:

Schillerstraße 10

PLZ:

8570

Ort:

Voitsberg

Kontakt

Fax:

03142 21520 550

E-Mail:

bhvo@stmk.gv.at

Web:

https://www.bh-voitsberg.steiermark.at/cms/beitrag/12654435/68229616/

Weitere Informationen

Ansprechperson:

Tel. 2:

Tel. 3:

Tel. 4:

Web 2:

E-Mail 2:

E-Mail 3:

E-Mail 4: