Sozialarbeiter:innen nehmen Meldungen über Kindeswohlgefährdung entgegen und überprüfen die Gefährdungssituation nach einem standardisierten Verfahren. Es werden, wenn erforderlich, Hilfemaßnahmen zur Beseitigung der Gefahrensituation gesetzt. Gefährdungsmeldungen können unter anderem bei Gewalt, Vernachlässigung, Übergriff wie Schläge oder psychischer Misshandlung gemacht werden.