Jugend und Soziales - Kostenersatz d. vollen Erziehung/d. Betreuung junger Erwachsener
Bezirkshauptmannschaft Voitsberg
Familie, Finanzen, Kinder/Jugendliche, Recht,
671
Die Kosten, die sich aus der Fremdunterbringung und der Betreuung von jungen Erwachsenen ergeben, haben die für den Minderjährigen Unterhaltspflichtigen rückwirkend für drei Jahre zu ersetzen.