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Aufenthalt und Sicherheit - Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen

Bezirkshauptmannschaft Weiz
Arbeit/Beschäftigung, Finanzen, Migration, Recht, Wohnen,
686
Wer als Drittstaatsangehöriger in Österreich leben möchte, muss einen Aufenthaltstitel beantragen. Die Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels sind unterschiedlich und hängen von der Art des Aufenthalts ab. Diese Abteilung ist zuständig für: Niederlassungsbewilligung; Aufenthaltsbewilligung; Rot-Weiß-Rote-Karte; Blaue Karte; und Daueraufenthalt-EU.

Anschrift

Adresse:

Birkfelder Straße 28

PLZ:

8160

Ort:

Weiz

Kontakt

Fax:

03172 600 550

E-Mail:

bhwz@stmk.gv.at

Web:

https://www.bh-weiz.steiermark.at/cms/beitrag/12654436/68229950/

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