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Jugend- und Soziales - Kostenübernahme für die Unterbringung im Pflegeheim

Bezirkshauptmannschaft Weiz
Alte Menschen, Familie, Finanzen, Gewalt, Recht, Wohnen,
695
Anspruch auf Übernahme der Kosten oder Restkosten der Unterbringung in einer stationären Einrichtung haben jene Personen, die ihren Lebensbedarf auf Grund ihrer Pflege oder Betreuungsbedürftigkeit und finanziellen Hilfsbedürftigkeit nicht in zumutbarer Weise ausreichend decken können.

Anschrift

Adresse:

Birkfelder Straße 28

PLZ:

8160

Ort:

Weiz

Kontakt

Fax:

03172 600 550

E-Mail:

bhwz@stmk.gv.at

Web:

Weitere Informationen

Ansprechperson:

Tel. 2:

Tel. 3:

Tel. 4:

Web 2:

E-Mail 2:

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E-Mail 4: