Armutsgefährdete und verfestigt arme Personen können in den Solidarmärkten kostengünstig einen Teil ihres Lebensmittelbedarfs abdecken. Die Märkte selbst werden von umliegenden Lebensmittelhändlern mit Spenden versorgt. Personen, die als akut arm oder armutsgefährdet gelten, sind zum Einkauf im Solidarmarkt berechtigt. Bevor sie zum ersten Mal einkaufen, müssen sie ihre Einkommenssituation vor Ort oder bei der zuständigen Stelle in der Stadtgemeinde überprüfen lassen.