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Aufenthalt und Sicherheit - Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen

Bezirkshauptmannschaft Leoben
Migration, Recht,
941
Wer als Drittstaatsangehöriger in Österreich leben möchte, muss einen Aufenthaltstitel beantragen. Die Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels sind unterschiedlich und hängen von der Art des Aufenthalts ab. Diese Abteilung ist zuständig für: Niederlassungsbewilligung; Aufenthaltsbewilligung; Rot-Weiß-Rote-Karte; Blaue Karte; und Daueraufenthalt-EU.

Anschrift

Adresse:

Peter-Tunner-Straße 6

PLZ:

8700

Ort:

Leoben

Kontakt

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03842 45571 550

E-Mail:

bhln@stmk.gv.at

Web:

https://www.bh-leoben.steiermark.at/cms/beitrag/12654432/68227871/

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