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Jugend und Soziales - Vermittlung von Inlandsadoptionen

Bezirkshauptmannschaft Leoben
Familie, Kinder/Jugendliche, Recht,
962
Wird ein Kind zur Adoption freigegeben, hat die Kinder- und Jugendhilfe aus seiner Vormerkliste geeignete Adoptivwerber:innen für das Kind auszuwählen. Nach Überprüfung der formalen Voraussetzungen kann der Adoptivvertrag vom Träger der Kinder- und Jugendhilfe erstellt und der Antrag auf gerichtliche Bewilligung eingebracht werden.

Anschrift

Adresse:

Peter-Tunner-Straße 6

PLZ:

8700

Ort:

Leoben

Kontakt

Fax:

03842 45571 550

E-Mail:

bhln@stmk.gv.at

Web:

https://www.bh-leoben.steiermark.at/cms/beitrag/12538350/68227871/

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