Die Mitarbeiter:innen in der Rechtssozialberatung helfen bei der Klärung von einfachen rechtlichen Anfragen von Menschen mit geringem Einkommen und dadurch erschwertem Zugang zu rechtlicher Beratung.
Die Hilfestellung erfolgt durch allgemeine Beratungsgespräche über unterschiedliche rechtliche Sachverhalte, Interventionen bei Ämtern oder Behörden, Unterstützung bei der Rechtsdurchsetzung und Vernetzung und Kooperation mit anderen Einrichtungen.
Die Beratung wird entweder durch ein persönliches Gespräch, telefonisch oder durch Emailberatung angeboten. Ziel der Rechtsberatung ist es, eine Lösung für das Problem der Klient:innen zu finden, mögliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen oder an zuständige Stellen weiterzuvermitteln.